Mit Informatiker/in EFZ
IT-Erwachsenenbildung
RichtungswechselRecherche joppStand 22. September 2026
VonInformatiker/in EFZ
Ausbildung beiEB Zürich
IT-Ausbilder/in in der ErwachsenenbildungDie EB Zürich akzeptiert ein EFZ für die Aufnahme; nach unserer Einschätzung bleibst du auf diesem Weg fachlich in der Informatik und baust die Didaktik für Erwachsene dazu. Verlangt sind mehrjährige Praxis in deinem IT-Fachbereich und eine aktuelle oder geplante Tätigkeit mit Gruppen. Genau daran hängt der Abschluss: das SVEB-Zertifikat setzt eine über längere Zeit belegte Ausbildungspraxis voraus, sonst bleibt es bei einer Modulbestätigung, und eine schulrechtliche Lehrberechtigung ist es ohnehin nicht.
Auf einen Blick
- Dauer
- 14 Tage Unterrichtszeit
BZ11.26.51 ist mit 140 Lektionen ausgewiesen. Die Terminliste verteilt ganze und halbe Tage auf 18 Kalendertermine. Die 14 Kurstage sind die allgemeine Anbieterangabe als Unterrichtstagsäquivalent, keine Zahl aufeinanderfolgender Tage. Die späteren 2027-Starts mit 123 Lektionen sind nicht Teil dieses Datensatzes.
Quellen:[2]
- Pensum
- Keine Angabe
Für BZ11.26.51 sind 140 Lektionen ausgewiesen, für den Kurs allgemein 14 Kurstage und 165 Stunden Selbstlernzeit, aber kein prozentuales Gesamtpensum. Die zusätzliche Ausbildungspraxis ist nicht als Kursprozent ausgewiesen.
- Kosten
- CHF 4'300 für den Lehrgang
Kursgeld BZ11.26.51 ab 17. November 2026
Quellen:[2]
- Lohn während der Ausbildung
- Keine Angabe
Der berufsbegleitende Kurs ist keine von EB Zürich bezahlte Ausbildungsanstellung. Ob eine bestehende Arbeitgeberin Kurszeit oder Lehrpraxis vergütet, ist individuell und nicht publiziert.
- Lohn danach
- Keine Angabe
Die geprüften Primärquellen nennen keinen Lohn für IT-Ausbildende nach dem Zertifikat. Das Zertifikat garantiert keine Anstellung.
- Ort
- ZH · Zürich und online
Quellen:[2]
- Nächster Start
- BZ11.26.51, 17. November 2026 bis 31. März 2027
Quellen:[2]
- Anmeldeschluss
- Keine Angabe
Es ist keine Anmeldefrist erfasst.
Quellen:[2]
- Anbieter
- EB Zürich
- Abschluss
- SVEB-Zertifikat Ausbilder/in – Durchführung von Lernveranstaltungen (AdA ZA-DL). Für das Zertifikat sind mindestens 80 Prozent aktive Teilnahme, ein bestandener Kompetenznachweis, ein schriftlich reflektiertes Lernjournal oder Kompetenzportfolio sowie mindestens 150 Stunden Ausbildungspraxis über mindestens zwei Jahre nötig; mindestens 100 Stunden davon müssen Gruppen ab drei Personen betreffen. Fehlt die Praxis nach Kurs und Kompetenznachweis noch, wird zunächst nur eine Modulbestätigung ausgestellt.
Die Praxis umfasst laut EB Gruppen ab drei Personen mit Mindestalter 16 Jahre. Das SVEB-Zertifikat ist unbefristet; für die Zulassung zur separaten eidgenössischen Berufsprüfung gilt das Modulzertifikat jedoch nur fünf Jahre. Stufe I ist nicht der eidgenössische Fachausweis Ausbilder/in.
Darum kann dieser Weg passen
Ein Informatiker/in EFZ erfüllt die veröffentlichte EFZ-Aufnahmealternative der EB Zürich und kann die vorhandene IT-Fachkompetenz als Unterrichtsgebiet beibehalten. Der Wechsel besteht damit nicht im Ersetzen der IT-Fachlichkeit, sondern im zusätzlichen Aufbau didaktischer Kompetenz für Gruppen von Erwachsenen. Er setzt mindestens zwei Jahre Praxis im eigenen Fachbereich und aktuelle oder geplante Gruppentätigkeit voraus; das SVEB-Zertifikat wird erst mit separater Ausbildungspraxis ausgestellt.
Der EFZ-Abschluss ist keine automatische Eignungs- oder Anstellungszusage als Lehrperson. Fachrichtung, Aktualität und Tiefe der IT-Erfahrung sowie Zugang zu realer Lehrpraxis müssen individuell geprüft werden.
Was du schon mitbringst
Zählt, was du tatsächlich gemacht hast. Der Abschluss allein belegt diese Erfahrung nicht.
- Technische Inhalte aus dem tatsächlich beherrschten IT-Fachbereich als Gegenstand von Lernveranstaltungen nutzen
- Erfahrung aus dem Austausch mit Nutzenden und Auftraggebenden, der Problemanalyse, der Entwicklung von Lösungsvorschlägen oder der Durchführung von Anwenderschulungen nutzen, sofern dies in der bisherigen Tätigkeit praktisch ausgeübt wurde
- Digitale Werkzeuge und Medien sachgerecht einsetzen, soweit entsprechende Erfahrung vorhanden ist
- Analytisches Vorgehen, Zusammenarbeit und Kommunikation für Planung, Durchführung und Reflexion von Lernsequenzen nutzen
Dies sind mögliche Anknüpfungspunkte, keine automatisch vorhandenen Lehrkompetenzen. Die Modulbeschreibung setzt Fachkompetenz im eigenen Fachbereich voraus. Welches IT-Gebiet eine Person fachlich abdecken kann, folgt aus ihrer tatsächlichen Praxis, nicht allein aus der EFZ-Fachrichtung.
Was du mitbringen musst
Zulassung zum Lehrgang
Das musst du mitbringen
- Für die Aufnahme bei EB Zürich: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine von EB Zürich als gleichwertig beurteilte berufliche Qualifikation
- Für die Aufnahme bei EB Zürich: mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung im eigenen Fachbereich
- Für die Aufnahme bei EB Zürich: aktuelle oder geplante Tätigkeit mit Gruppen ab drei Personen
- Für die Aufnahme bei EB Zürich: Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2
Alle Punkte gelten zusammen.
Dies sind die veröffentlichten Aufnahmebedingungen dieses EB-Zürich-Angebots, getrennt von den Zertifikatsbedingungen. Die Seite schreibt eidg. Fähigkeitsausweis (EFZ); hier ist die Abkürzung als eidgenössisches Fähigkeitszeugnis wiedergegeben, nicht als wörtliches Zitat. Die SVEB-Modulbeschreibung setzt allgemein Fachkompetenz voraus und empfiehlt parallele Lehrpraxis; EB Zürich verlangt zusätzlich ausdrücklich EFZ oder Gleichwertigkeit.
Quellen:[2]
Zusätzlich mit deinem Abschluss
Das musst du mitbringen
- Für diesen IT-spezifischen Weg: mindestens zwei Jahre nachweisbare Praxis in dem eigenen IT-Fachbereich, in dem Lernveranstaltungen durchgeführt werden sollen
- Für diesen IT-spezifischen Weg: Zugang zu aktuellen oder geplanten IT-Lernveranstaltungen mit Gruppen ab drei Personen
Alle Punkte gelten zusammen.
Diese origin-spezifische Präzisierung kommt zu den Programmeintrittsbedingungen hinzu. Der Informatiker/in-EFZ erfüllt die formale EFZ-Alternative, ersetzt aber weder Fachpraxis noch Lehrpraxis.
Zulassung zum Lehrgang, Zulassung zur Prüfung und eine spätere Anstellung werden getrennt entschieden.
Der Lehrgang
EB Zürich SVEB-Zertifikat Ausbilder/in – Durchführung von Lernveranstaltungen, BZ11.26.51
EB Zürich
Nur die deutschsprachige Durchführung BZ11.26.51 ab 17. November 2026 mit Präsenz- und Onlineanteilen in Zürich. Die späteren 2027-Starts weisen eine andere Lektionenzahl aus und sind nicht erfasst. Das SVEB-Zertifikat ist eine Grundqualifikation für Kursleitende, keine Anstellungszusage oder allgemeine schulrechtliche Lehrberechtigung.
Ablauf
- BZ11.26.51 umfasst laut Durchführungsliste 140 Lektionen; der allgemeine Kursbeschrieb nennt 14 Kurstage, davon fünf online
- 165 Stunden angeleitete und individuelle Selbstlernzeit
- Mindestens 80 Prozent Anwesenheit für den Zertifikatsabschluss
- Planung, Durchführung und Reflexion einer kurzen Ausbildungssequenz mit einer Gruppe als Kompetenznachweis
- Eigene Lehrtätigkeit ist für den Zertifikatserwerb nötig und soll spätestens parallel zum Modul aufgebaut werden
- Maximal 18 Teilnehmende pro Kursgruppe
BZ11.26.51 weist 140 Lektionen aus; gemäss AGB dauert eine Lektion 45 Minuten. Dies ist nicht mit den mindestens 90 Kontaktstunden der SVEB-Modulbeschreibung gleichzusetzen. Ausbildungspraxis ausserhalb des Kurses kommt zusätzlich hinzu. Beschäftigungsform, Arbeitszeit und Lohn einer späteren IT-Lehrtätigkeit hängen von der konkreten Stelle ab.
Erfasste Starttermine
BZ11.26.51, 17. November 2026 bis 31. März 2027
Zürich und online
Anmeldeschluss: keine Angabe
Keine Anmeldefrist ist publiziert. Verfügbarkeit und Durchführung sind vor der Anmeldung erneut zu prüfen. Einzelne Präsenztermine können gemäss Terminliste extern stattfinden.
Quellen:[2]
Ein erfasster Termin ist keine Bestätigung freier Plätze.
Was es kostet und was du verdienst
Kosten
- Kursgeld BZ11.26.51 ab 17. November 2026
- CHF 4'300, für den Lehrgang
Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich; Anzahl, Fälligkeiten und allfällige Zusatzkosten sind nicht publiziert. Ob die SVEB-Zertifikatsgebühr, Lehrmittel, Reisen oder Wiederholungen eingeschlossen sind, ist auf der Angebotsseite nicht ausgewiesen.
Quellen:[2]
Finanzierung
Der Kurs kann als vorbereitender Kurs für die separate eidgenössische Berufsprüfung Ausbilder/in beitragsberechtigt sein. Im Normalfall werden nach vollständigem Ablegen dieser eidgenössischen Prüfung 50 Prozent der anrechenbaren, selbst bezahlten Kursgebühren bis maximal CHF 9500 für eine Berufsprüfung erstattet. Der Kurs muss im Startjahr auf der SBFI-Meldeliste stehen; Rechnung und Zahlungsnachweis müssen auf die teilnehmende Person lauten und beim Prüfungsentscheid muss der steuerliche Wohnsitz in der Schweiz liegen.
Das SVEB-Zertifikat allein löst im Normalfall keine Bundeszahlung aus. Der Meldelisteneintrag muss für das konkrete Startjahr geprüft werden; die Kursgebühren sind grundsätzlich vorzufinanzieren. Prüfungsgebühren sind nicht beitragsberechtigt.
Lohn während der Ausbildung
Keine Angabe
Der berufsbegleitende Kurs ist keine von EB Zürich bezahlte Ausbildungsanstellung. Ob eine bestehende Arbeitgeberin Kurszeit oder Lehrpraxis vergütet, ist individuell und nicht publiziert.
Lohn danach
Keine Angabe
Die geprüften Primärquellen nennen keinen Lohn für IT-Ausbildende nach dem Zertifikat. Das Zertifikat garantiert keine Anstellung.
Rückzahlung
Die Anmeldung ist verbindlich. Für dieses als besonders gekennzeichnetes Angebot ist eine Abmeldung bis 28 Tage vor Beginn kostenlos; 27 bis 8 Tage vorher fallen 50 Prozent des Preises plus CHF 50 Bearbeitungsgebühr an, ab 7 Tagen vor Beginn 100 Prozent. Nicht besuchte Lektionen werden weder nachgeholt noch vergütet.
Dies sind Abmelde- und Abbruchkosten gegenüber EB Zürich, keine Rückzahlung eines Ausbildungslohns. Individuelle Vereinbarungen mit Arbeitgebenden sind unbekannt. Vorzeitig bezogene Bundes-Teilbeiträge können unter den separaten SBFI-Bedingungen rückzahlungspflichtig werden.
Was du vorher klären solltest
- Didaktische Planung, erwachsenengerechte Methodik, Gruppenführung, Beurteilung, Feedback und Reflexion sind zusätzliche Kompetenzen, die das Informatiker/in-EFZ nicht automatisch belegt
- Vor oder parallel zum Kurs muss eine reale Möglichkeit für IT-Lernveranstaltungen mit Gruppen erschlossen werden; der Kurs vermittelt keine Lehrstelle und erzeugt die 150 Praxisstunden nicht automatisch
- Die geforderten 150 Stunden Ausbildungstätigkeit müssen sich über mindestens zwei Jahre verteilen; ohne vollständigen Praxisnachweis gibt es zunächst nur eine Modulbestätigung
- Fachwissen muss auf das tatsächlich beherrschte und aktuelle IT-Gebiet begrenzt bleiben; ein Abschluss in einer Informatik-Fachrichtung belegt nicht jede Software-, Plattform-, Cloud- oder Supportthematik
- Das SVEB-Zertifikat ist eine Grundqualifikation auf Stufe I und nicht der eidgenössische Fachausweis Ausbilder/in; für diesen braucht es weitere Modulzertifikate, mindestens 300 Stunden Ausbildungstätigkeit über vier Jahre und eine separate Abschlussprüfung
- Das SVEB-Zertifikat und der Informatiker/in-EFZ verleihen nicht automatisch eine Lehrberechtigung an Berufsfachschulen, obligatorischen Schulen, Mittelschulen oder anderen regulierten Bildungsinstitutionen; deren Stellen- und Rechtsanforderungen sind separat zu prüfen
- Lohn, Beschäftigungsgrad, Vorbereitungszeit und Arbeitsbedingungen späterer IT-Kursleitung sind in den geprüften Quellen nicht ausgewiesen und müssen für jede Stelle einzeln geklärt werden
Die geprüften Quellen belegen keine allgemeine schulrechtliche Lehrberechtigung. Sie weisen das SVEB-Zertifikat als Grundqualifikation der Erwachsenenbildung aus. Welche zusätzlichen Anforderungen gelten, hängt von Arbeitgeber, Bildungsstufe, Kanton und Funktion ab. Allgemeine Zertifikatsbedingungen, keine zusätzlichen origin-spezifischen Kursbedingungen: Zugang zu aktuellen oder geplanten Lernveranstaltungen mit Gruppen ab drei Personen; für das SVEB-Zertifikat insgesamt mindestens 150 Stunden Ausbildungstätigkeit über mindestens zwei Jahre, davon mindestens 100 Stunden mit Gruppen ab drei Personen und Lernenden ab 16 Jahren. Die Zertifikatspraxis bleibt unabhängig von der fachlichen Herkunft nachzuweisen.
Wofür diese Angaben gelten
Konkreter Qualifizierungsweg über den deutschsprachigen EB-Zürich-Kurs. Das SVEB-Zertifikat ist schweizweit als Grundqualifikation für Kursleitende anerkannt, belegt aber weder eine bestimmte IT-Dozentenstelle noch kantonale oder schulrechtliche Lehrberechtigungen.
Stellen in diesem Bereich
Die Anforderungen der einzelnen Stellen gelten unabhängig von diesem Berufsweg. Eine passende Ausbildung garantiert keine Anstellung.
Was auf dieser Seite steht – und was nicht
- Jede Angabe stammt aus den unten genannten Quellen und gilt für den Stand der Recherche. Preise, Termine und Bedingungen ändern sich.
- Fehlt eine Angabe, steht hier «Keine Angabe». jopp rechnet nichts hoch und schätzt nichts.
- Als «jopp-Einschätzung» markierte Stellen sind unsere Einordnung, keine Bestätigung des Anbieters.
Quellen
- [1] Allgemeine Geschäftsbedingungen (öffnet in neuem Tab)
EB Zürich · Abgerufen am 22. September 2026
- [2] SVEB-Zertifikat Ausbilder/in – Durchführung von Lernveranstaltungen (öffnet in neuem Tab)
EB Zürich · Abgerufen am 22. September 2026
- [3] Informatiker/in EFZ: Fachrichtungen und Aufgaben (öffnet in neuem Tab)
ICT-Berufsbildung Schweiz · Abgerufen am 22. September 2026
- [4] Stufe II: Vom SVEB-Zertifikat zum Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder (öffnet in neuem Tab)
Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB · Abgerufen am 22. September 2026
- [5] Modulbeschreibung AdA ZA-DL: Lernveranstaltungen mit Gruppen von Erwachsenen durchführen (öffnet in neuem Tab)
Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB · Abgerufen am 22. September 2026
- [6] FAQ Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen: Absolventinnen und Absolventen (öffnet in neuem Tab)
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI · Abgerufen am 22. September 2026