Kanton Aargau
Personalberaterin / Personalberater RAV 80-100%
Aarau · AG
- Berufsfeld
- Personalwesen (HR) · Recruiting & Personalvermittlung
- Ausbildung
- Berufslehre
- Erfahrung
- Über 5 Jahre
- Sprachkenntnisse
- Deutsch
- Lohn
- Geschätzt CHF 70’000–100’000 pro Jahr (100 %)
- Schätzung von jopp, nicht aus dem Inserat.
- Veröffentlicht am
- 15. September 2026
- Zuletzt gesehen
- 20. September 2026
Personalberaterin / Personalberater RAV 80-100%
Spannende Aufgaben warten: Sie beraten Ihre Stellensuchenden kompetent. Das Ziel ist deren rasche und nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Sie zeigen den Stellensuchenden Perspektiven auf und erarbeiten mit ihnen eine erfolgreiche Bewerbungsstrategie Ob ein Qualifizierungsbedarf bei den Stellensuchenden besteht, finden Sie gemeinsam heraus. Falls ja, wählen Sie passende Angebote, um ihre Chancen auf eine Stelle zu erhöhen Sie sind Profi in Sachen Arbeitsmarkt und wissen Bescheid über aktuelle Entwicklungen. Sie unterstützen Ihre Stellensuchenden mit diesem Know-how und tragen damit zu erfolgreichen Stellenvermittlungen bei Mit den verschiedensten internen und externen Stellen arbeiten Sie gern und intensiv zusammen – immer im Dienst der Stellensuchenden Sie sind zudem offen für neue Herausforderungen und bereit, auch an anderen RAV-Standorten im Kanton Aargau zu arbeiten Was Sie mitbringen: Eine mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und eine anerkannte Weiterbildung (vorzugsweise als HR-Fachfrau/-Fachmann oder Bereitschaft, diese Weiterbildung abzuschliessen) Leistungswille, Belastbarkeit, sowie eine ergebnisorientierte und durchsetzungsstarke Persönlichkeit Mindestens 10 Jahre allgemeine Berufserfahrung nach der Grundausbildung Berufserfahrung in der Kundenberatung, Vermittlung, Verkauf, Personalführung oder Personalarbeit gepaart mit einer guten Portion Lebenserfahrung Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und hohe Dienstleistungsorientierung Einen speditiven und versierten Umgang mit IT-Tools, administrative Routine und stilsichere Deutschkenntnisse Ihr Arbeitsumfeld Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden, im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte und in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Mehr über das AWA erfahren Amt für Wirtschaft und Arbeit