Etat du canton de Fribourg
Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht 60%
Fribourg · FR
- Berufsfeld
- Recht · Gericht & Staatsanwaltschaft
- Start
- Nach Vereinbarung
- Ausbildung
- Master
- Sprachkenntnisse
- Französisch
- Lohn
- Geschätzt CHF 110’000–140’000 pro Jahr (100 %)
- Schätzung von jopp, nicht aus dem Inserat.
- Veröffentlicht am
- 16. September 2026
- Zuletzt gesehen
- 22. September 2026
Richter/in beim Zwangsmassnahmengericht
Beschäftigungsgrad:
60%
Ort / Bezirk:
Fribourg, CH, Saane, CH
Bewerbungsfrist:
01.10.2026
Datum des Stellenantritts:
Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
Wie bewerbe ich mich
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Bewerbungsdossier
Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.
Vergessen Sie nicht, das auf der Webseite des Justizrates erwähnte offizielle Bewerbungsformular einzureichen.
Stellenbeschreibung
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen auf dem Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter.
Gewünschtes Profil
Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes
Fundierte Kenntnisse des Strafrechts
60 %-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaftsdienste sicherzustellen
Der Justizrat sucht eine zweisprachige Richterin oder einen zweisprachigen Richter. Die Stelle steht auch einer deutschsprachigen Richterin oder einem deutschsprachigen Richter offen, die/der bereit und in der Lage ist, mit Unterstützung eines zweisprachigen Gerichtsschreibers französischsprachige Fälle zu bearbeiten. Erforderlich sind gute bis sehr gute mündliche Französischkenntnisse, insbesondere ein gutes bis sehr gutes Verständnis sowie eine ausreichende mündliche Ausdrucksfähigkeit
Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
Angaben der Kontaktpersonen
E-Mail schreiben
Datum der Stellenausschreibung:
03.09.2026
Referenz:
10485