Kanton Aargau
Oberstaatsanwältin / Oberstaatsanwalt 80-100%
Aarau · AG
- Berufsfeld
- Recht · Gericht & Staatsanwaltschaft
- Start
- Per sofort
- Führung
- Personalführung
- Ausbildung
- Master
- Erfahrung
- Über 5 Jahre
- Lohn
- Geschätzt CHF 120’000–150’000 pro Jahr (100 %)
- Schätzung von jopp, nicht aus dem Inserat.
- Veröffentlicht am
- 22. September 2026
- Zuletzt gesehen
- 22. September 2026
Aarau
Spannende Aufgaben warten:
Was Sie mitbringen:
|| ein abgeschlossenes juristisches Studium sowie ein Anwaltspatent
|| qualifizierte langjährige juristische Berufserfahrung, vorzugsweise in der Strafverfolgung
|| fundierte Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, in Kriminologie sowie der Kriminaltechnik
|| ausgewiesene Führungskompetenz und langjährige Erfahrung in der Personalführung
|| eine hohe Affinität zu IT-Themen und Motivation für die Mitarbeit in entsprechenden Projekten
Die Wahl erfolgt durch den Grossen Rat auf Antrag des Regierungsrats.
Ihr Arbeitsumfeld
Wir sind in der Staatsanwaltschaft Aargau verantwortlich für Strafverfahren gegen Erwachsene im Kanton Aargau. Wir leiten das Vorverfahren und verfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Straftaten und Straftäter. Wir erlassen Strafbefehle, erheben Anklage und vertreten den staatlichen Strafanspruch vor Gericht.
Benefits
Flexibel arbeiten
- Teilzeit (fast) immer möglich
- Rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
- Möglichkeit, die Ferien um bis zu 10 Tage zu erweitern
- Flexibles Arbeiten wie beispielsweise im Homeoffice,Fair bezahlt
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Dienstaltersgeschenk nach 15 Jahren,Fairsichert
- 16 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- 2 Wochen Vaterschaftsurlaub mit vollem Lohn
- Wir übernehmen rund 60 % der PK-Beiträge
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Noch Fragen?
Judith Wengi
Leiterin HR Strafverfolgung
062 835 47 17
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal (Bewerbungsfrist: 21. Oktober 2026). Anderweitige Bewerbungseingänge können aus administrativen Gründen nicht berücksichtigt werden.