Bundesamt für Statistik BFS
Sektionschef/in Internationale und nationale Angelegenheiten
Neuenburg · NE
- Berufsfeld
- Management & Geschäftsführung · Bereichs- & Abteilungsleitung
- Führung
- Personalführung
- Ausbildung
- Master
- Sprachkenntnisse
- Deutsch · Englisch
- Lohn
- Geschätzt CHF 120’000–150’000 pro Jahr (100 %)
- Schätzung von jopp, nicht aus dem Inserat.
- Veröffentlicht am
- 25. September 2026
- Zuletzt gesehen
- 05. Oktober 2026
Das Bundesamt für Statistik BFS sucht in Neuenburg eine Sektionschefin oder einen Sektionschef für die Sektion Internationale und nationale Angelegenheiten. Die Funktion umfasst deren Führung und die Positionierung des BFS im Daten- und Statistikbereich, mit Schwerpunkt auf nationaler Koordination und Vernetzung.
Aufgaben
- Sektion personell, fachlich, organisatorisch und finanziell führen
- Nationale und internationale Positionierung des BFS im Bereich Daten und Statistik steuern
- Zusammenarbeit mit Bundesstellen, Kantonen, internationalen Organisationen und Partnerinstitutionen koordinieren
- Strategische Dossiers und Verhandlungen auf nationaler und internationaler Ebene leiten und begleiten
- Themenbereiche Internationale Angelegenheiten, Internationale Zusammenarbeit, Nationale Angelegenheiten, Event Management und Backoffice weiterentwickeln
- Direktion und Abteilungsleitung AK in politischen, institutionellen und strategischen Fragen beraten
Anforderungen
- Universitärer Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig), vorzugsweise in einem verwandten Fachgebiet
- Mehrjährige Führungs- und Managementerfahrung in politischem, administrativem oder internationalem Umfeld
- Erfahrung in der strategischen Führung und Weiterentwicklung komplexer Organisationseinheiten und Programme
- Verhandlungs-, Kommunikations- und Interessenvertretungskompetenz auf nationaler und internationaler Ebene
- Bereitschaft zu regelmässigen Dienstreisen in der Schweiz und im Ausland
- Aktive Kenntnisse zweier Amtssprachen sowie sehr gute Englischkenntnisse
Von jopp aus dem Inserat zusammengefasst. Massgebend ist das Originalinserat.