Universität Luzern
Professur für Psychologie und Blockchain
Luzern · LU
- Berufsfeld
- Wissenschaft & Forschung · Psychologie & Berufsberatung
- Ausbildung
- Master
- Sprachkenntnisse
- Deutsch
- Lohn
- Geschätzt CHF 110’000–140’000 pro Jahr (100 %)
- Schätzung von jopp, nicht aus dem Inserat.
- Veröffentlicht am
- 29. September 2026
- Zuletzt gesehen
- 04. Oktober 2026
Die Universität Luzern besetzt an der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie sowie am Zuger Institut für Blockchainforschung eine Professur ab 1. Februar 2028 oder nach Vereinbarung. Die Professur verbindet Psychologie und Blockchainforschung, baut ein Forschungsprogramm auf und umfasst Lehre auf Bachelor-, Master- und Doktoratsstufe.
Aufgaben
- Interdisziplinäres Zuger Institut für Blockchainforschung mitaufbauen
- Forschung zu Psychologie im Kontext von Blockchain-Technologien und dezentralen digitalen Systemen betreiben
- Lehre auf Bachelorstufe anbieten und Fachkenntnisse auf Master- und Doktoratsstufe einbringen
- Drittmittel einwerben und ein international ausgerichtetes Forschungsprogramm aufbauen
- An Selbstverwaltungsgremien teilnehmen und interfakultär zusammenarbeiten
Anforderungen
- Abschluss in Psychologie
- Fundierter Hintergrund und Freude an der Lehre in einem klassischen Teilgebiet der Psychologie
- Peer-review-Publikationen und kompetitiv eingeworbene Drittmittel im Fachgebiet
- Ausgewiesene Lehrexpertise sowie Erfahrung mit eigenständiger Lehre und Forschung
- (Extra-) Ordinariat: abgeschlossene Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation
- Assistenzprofessur: Promotion und Projekt für eine Habilitation in Psychologie
- Deutschkenntnisse auf Niveau C1 oder Erwerb innert angemessener Frist; Integrationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
Von Vorteil
- Erfahrung in der Leitung einer eigenen Forschungsgruppe
Angebot
- Teilzeitarbeit möglich, Gegenstand von Verhandlungen
- Möglichkeit zur Mitgestaltung einer neuen Fakultät und des Psychologiestudiengangs
Von jopp aus dem Inserat zusammengefasst. Massgebend ist das Originalinserat.