Etat du canton de Fribourg
Vizepräsident/in bei der Enteignungskommission -%
Fribourg, CH · FR
- Berufsfeld
- Recht · Gericht & Staatsanwaltschaft
- Start
- Nach Vereinbarung
- Ausbildung
- Master
- Sprachkenntnisse
- Deutsch · Französisch
- Lohn
- Geschätzt CHF 100’000–130’000 pro Jahr (100 %)
- Schätzung von jopp, nicht aus dem Inserat.
- Veröffentlicht am
- 18. September 2026
- Zuletzt gesehen
- 20. September 2026
Vizepräsident/in bei der Enteignungskommission
Beschäftigungsgrad:
-%
Ort / Bezirk:
Freiburg, CH, Sarine, CH
Bewerbungsfrist:
15.10.2026
Arbeitsbeginn:
Ab Wahl durch den Grossen Rat oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Abteilung:
Richterratsrat
Bewerbung
Achtung: Für die Bewerbung auf diese Stelle verwenden Sie ausschliesslich folgenden Link: KLICKEN SIE HIER, UM SICH ZU BEWERBEN. Verwenden Sie nicht die "Bewerben"-Buttons oben und unten auf dieser Seite: Ihre Unterlagen werden sonst nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich direkt, indem Sie Ihre Dokumente per E-Mail an folgende Adresse senden: CMcandidatures@fr.ch.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben, einen kurzen Lebenslauf, aktuelle Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) enthalten.
Vergessen Sie nicht, das entsprechende Formular auszufüllen, das auf der Webseite des Richterratsrats erwähnt wird.
Stellenbeschreibung
Die Enteignungskommission ist zuständig für alle Schätzungsfragen, die das Enteignungsgesetz nicht einer anderen Behörde zuweist, sowie für Entschädigungsansprüche wegen materieller Enteignung. Sie übt zudem die Befugnisse aus, die andere kantonale Rechtsvorschriften dem oder der Enteignungsrichter/in formell oder durch gleichlautende Ausdrücke (Art. 3) übertragen, beispielsweise Entschädigungsansprüche eines Eigentümers gegenüber seinem Nachbarn gemäss dem Raumplanungs- und Baugesetz.
Gewünschtes Profil
Der Richterratsrat sucht eine/n Vizepräsident/in mit Anwaltspatent, einem Lizentiat oder Master in Rechtswissenschaften oder mit Erfahrung im Justizbereich, mit Kenntnissen des Freiburger Verwaltungsrechts, insbesondere in den Bereichen Bauwesen und Raumplanung. Eine gewisse Verfügbarkeit für die Teilnahme an Sitzungen sowie für das Verfassen von Texten wird vorausgesetzt. Es handelt sich um eine Nebentätigkeit (ca. 10%), die unregelmässig ausgeübt wird.
Aktive kantonale Bürgerrechte. Ausländische Staatsangehörige müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein. Bewerber/innen dürfen nicht zahlungsunfähig sein und dürfen nicht wegen strafrechtlicher Vergehen verurteilt worden sein, die mit der Funktion unvereinbar sind.
Beherrschung der deutschen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der französischen Sprache
Kontaktangaben
Veröffentlichungsdatum:
- Sept. 2026
Referenznummer:
10533